Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen. Details

 

Honorar
Hinweise für Privatversicherte
Die private Krankenversicherung, Beihilfen oder private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen je nach abgeschlossenem Versicherungstarif anteilig oder vollständig die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung.
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH)


Hinweise für gesetzlich Versicherte
Im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Heilpraktikerbehandlungen nicht beinhaltet und werden deshalb nicht erstattet.

Haben sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen, wird diese je nach Tarif anteilig erstattet.

Die Kosten für einen Termin belaufen sich auf 60 € pro Stunde. Bei Behandlungen unter/über einer Stunde wird das Honorar anteilig berechnet.
   
 

Honorar
 
6